Welche Dokumente Sie dabeihaben müssen
Bei der Abholung legen Sie Ihren Führerschein im Original, ein Ausweisdokument und eine Kreditkarte für die Kaution vor. Welche Dokumente und Karten akzeptiert werden, legen die Mietbedingungen des Vermieters fest, der Ihnen das Fahrzeug übergibt; eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ein Internationaler Führerschein ist in den Fällen Pflicht, die die Mietbedingungen des Vermieters nennen, darunter bei Dokumenten aus Ländern, die nicht das lateinische Alphabet verwenden, und bei Führerscheinen, die mit dem Lenkrad auf der rechten Seite erworben wurden. Die vollständige Liste mit den Beispielländern aus den Bedingungen finden Sie weiter unten. Prüfen Sie vor der Reise, ob einer dieser Fälle auf Sie zutrifft.
Die rumänische Straßenverkehrsordnung (Codul rutier) erkennt gültige nationale Führerscheine aus Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968), aus EU-Staaten und aus Staaten an, mit denen Rumänien ein Abkommen über die Anerkennung von Führerscheinen hat; für andere Führerscheine ist in der Regel zusätzlich ein Internationaler Führerschein nötig (Art. 83). Bei der Abholung zählen jedoch die Mietbedingungen des Vermieters, die den Internationalen Führerschein auch in weiteren Fällen verlangen.
Unterwegs legen Sie auf Verlangen der Verkehrspolizei vor (Art. 35 der Straßenverkehrsordnung):
- Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass);
- Ihren Führerschein;
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) des Wagens.
Prüfen Sie bei der Abholung, ob die Zulassungsbescheinigung und die Police der Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA) im Fahrzeug sind, ebenso die Pflichtausstattung: Verbandkasten, zwei Warndreiecke und Feuerlöscher (Art. 8 der Straßenverkehrsordnung).
Tempolimits
| Wo | Höchstgeschwindigkeit für Pkw |
|---|---|
| Innerorts | 50 km/h |
| Auf Autobahnen (autostrăzi) | 130 km/h |
| Auf Schnellstraßen (drumuri expres) | 120 km/h |
| Auf Europastraßen (E) | 100 km/h |
| Auf allen anderen Straßen außerorts | 90 km/h |
- Schilder haben Vorrang: Auf manchen Abschnitten innerorts kann die Grenze auf bis zu 80 km/h angehoben, auf anderen gesenkt werden (Art. 49 der Straßenverkehrsordnung).
- Haben Sie weniger als ein Jahr Fahrpraxis, liegt Ihre Grenze außerorts 20 km/h niedriger (Art. 50).
Licht, Gurt und Telefon
- Licht: Auf allen öffentlichen Straßen fahren Sie auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht (Art. 44 der Straßenverkehrsordnung).
- Der Sicherheitsgurt ist Pflicht für den Fahrer und für alle Mitfahrer auf Sitzen mit Gurt (Art. 36).
- Das Mobiltelefon darf während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage benutzt werden (Art. 36).
Kinder im Auto
- Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße müssen Sicherheitsgurte tragen, die ihrem Gewicht und ihrer Größe angepasst sind, und Kinder unter 3 Jahren reisen nur in zugelassenen Kinderrückhaltesystemen (Art. 97 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung).
- Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass Minderjährige angeschnallt sind oder in zugelassenen Kindersitzen sitzen (Art. 36 der Straßenverkehrsordnung).
- Bei der Buchung können Sie Kindersitze, nach dem Gewicht des Kindes ausgewählt, und eine Sitzerhöhung hinzufügen, sofern sie für das gewählte Fahrzeug angeboten werden. Der Preis steht in der Buchung.
Alkohol und Drogen
Fahren Sie nicht, wenn Sie Alkohol getrunken haben, auch nicht nach wenig: Das Gesetz legt keinen erlaubten Wert fest.
- Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot von 90 Tagen geahndet (Art. 102 der Straßenverkehrsordnung).
- Über 0,80 g/l reinem Alkohol im Blut (0,8 Promille) ist die Tat eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bestraft. Dieselbe Strafe gilt für das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen (Art. 336 des Strafgesetzbuchs).
- Die Weigerung, biologische Proben zur Bestimmung von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen abzugeben, ist ebenfalls eine Straftat (Art. 337 des Strafgesetzbuchs).
- Trinken Sie nach einem Unfall keinen Alkohol, bis Sie getestet wurden (Art. 78 der Straßenverkehrsordnung).
- Mietbedingungen des Vermieters: Sind Sie unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen gefahren, haften Sie unabhängig vom gewählten Schutz für den vollen Wert des Fahrzeugs. Die Regel ist weiter unten zusammengefasst, mit dem Artikel der Bedingungen.
Winter: Winterreifen und Schneeketten
- Auf Straßen mit Schnee, Eis oder Glätte muss der Wagen Winterreifen haben. Die Straßenverkehrsordnung legt keinen Zeitraum im Kalender fest: Entscheidend ist der Straßenzustand. Ohne Winterreifen riskieren Sie ein Bußgeld und die Einbehaltung der Zulassungsbescheinigung (Art. 102 und 112 der Straßenverkehrsordnung).
- Die Straßenverkehrsordnung nennt Schneeketten nur für Lkw über 3,5 Tonnen und für Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen. Beachten Sie auf Bergstraßen die Schilder und die Verkehrsinformationen.
- Die Mietbedingungen des Vermieters sagen nicht, welche Reifen die Fahrzeuge haben: Wenn Sie im Winter kommen, fragen Sie bei der Buchung über die Seite Hilfe nach. Schneeketten können Sie bei der Buchung hinzufügen, sofern sie für das gewählte Fahrzeug angeboten werden.
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Vignette und Straßengebühren
- Die Rovinietă (rumänische Straßenvignette) ist im Preis enthalten, so die Mietbedingungen des Vermieters: Für die Straßen in Rumänien müssen Sie nichts kaufen. Ihre Gültigkeit lässt sich auf etoll.ro prüfen, dem Portal der Straßenverwaltung CNAIR.
- Die Donaubrücken Fetești–Cernavodă (A2) und Giurgeni–Vadu Oii (DN2A) hatten eine eigene Brückenmaut nach der Regierungsverordnung OG 15/2002. Diese Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2026 aufgehoben, und für Pkw nennt die CNAIR jetzt nur noch die Rovinietă. Jede Straßengebühr außer der Rovinietă zahlen Sie nach denselben Bedingungen selbst; prüfen Sie deshalb vor der Fahrt etoll.ro.
- Die Brücke Giurgiu–Russe führt nach Bulgarien. Rumänien dürfen Sie nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters verlassen und nur in die Länder, die seine Mietbedingungen erlauben; welche das sind und welche Kaution dann gilt, finden Sie weiter unten auf dieser Seite, in der Übersicht der Mietbedingungen des Vermieters. Eine Auslandsfahrt lässt sich nicht online buchen: Schreiben Sie bei der Buchung in das Feld „Anmerkungen“, in welches Land Sie fahren möchten; die Anfrage erreicht den Vermieter zusammen mit der Buchung.
Kraftstoff und Tankstellen
- Kraftstoff ist nicht im Preis enthalten: Sie zahlen ihn nach den Mietbedingungen des Vermieters selbst.
- Bei der Abholung wird der Tankfüllstand im Übergabeprotokoll festgehalten; die Regel für die Rückgabe steht weiter unten in der Übersicht.
- Prüfen Sie vor dem ersten Tanken, welchen Kraftstoff der Wagen braucht. Nach den Mietbedingungen des Vermieters ist falsch getankter Kraftstoff durch keinen Schutz gedeckt, auch nicht durch die optionalen.
Parken in der Stadt
- Stellen Sie den Wagen nur dort ab, wo Schilder und Markierungen das Parken erlauben. Lesen Sie die Tafeln neben dem Parkplatz: Sie zeigen, ob das Parken gebührenpflichtig ist, zu welchen Zeiten und wie Sie zahlen.
- Die Polizei kann falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen; die Kosten für Abschleppen, Transport und Verwahrung trägt der Halter (Art. 64 der Straßenverkehrsordnung).
- Während der Anmietung tragen Sie Parkgebühren, auch am Flughafen, Bußgelder und die Kosten von Maßnahmen der örtlichen Behörden am Fahrzeug, so die Mietbedingungen des Vermieters.
Polizeikontrolle
- Halten Sie an, wenn ein Verkehrspolizist Ihnen ein Zeichen gibt. Ein Polizist im Streifenwagen kann das Anhaltezeichen geben, indem er den Arm auf der rechten Seite hinausstreckt: Das Zeichen gilt den Fahrzeugen hinter dem Polizeiwagen (Art. 92 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung).
- Sie legen Ihr Ausweisdokument, Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein des Wagens vor (Art. 35 der Straßenverkehrsordnung).
- Die Polizei kann einen Alkoholtest durchführen. Die Weigerung, biologische Proben abzugeben, ist eine Straftat (Art. 337 des Strafgesetzbuchs).
- Bußgelder während der Anmietung zahlen Sie selbst; begleicht sie der Vermieter, stellt er sie Ihnen nach seinen Mietbedingungen in Rechnung.
Unfall, Panne und die Notrufnummer 112
Unfall mit Verletzten: Rufen Sie die 112, verständigen Sie die Polizei, verlassen Sie die Unfallstelle nicht und bewegen Sie die Fahrzeuge nicht ohne Zustimmung der Polizei (Art. 77 der Straßenverkehrsordnung).
Unfall nur mit Sachschaden: Fahren Sie die Fahrzeuge von der Fahrbahn oder so nah wie möglich an den Rand und sichern Sie sie ab. Melden Sie sich dann innerhalb von höchstens 24 Stunden bei der Polizei des Unfallorts, es sei denn, Sie füllen gemeinsam einen Europäischen Unfallbericht (constatare amiabilă) aus (Art. 79).
Mit dem Mietwagen: Informieren Sie sofort den Vermieter. Welche Dokumente Sie brauchen, hängt vom Fall ab und steht in den Mietbedingungen des Vermieters, der Ihnen das Fahrzeug übergeben hat.
Technische Panne: Wenden Sie sich an die Pannenhilfe des Vermieters; wo sie gilt und was nicht enthalten ist (etwa die Reparatur eines Reifens nach einer Reifenpanne), ist weiter unten in der Übersicht zusammengefasst. Die Nummer für Auto-Notfälle steht auf der Seite Hilfe.
Die 112 ist die einheitliche Notrufnummer im ganzen Land. Der Anruf erreicht Rettungsdienst, SMURD (Notfall- und Rettungsdienst), Polizei, Feuerwehr, Gendarmerie oder Bergwacht (Salvamont).
- Sie können aus jedem öffentlichen Telefonnetz anrufen, auch mit einer ausländischen SIM-Karte: Der Anruf ist kostenlos, und Sie wählen keine Landesvorwahl.
- Ohne SIM-Karte im Telefon können Sie in Rumänien die 112 nicht anrufen.
- Anrufe können in mehreren international gebräuchlichen Sprachen entgegengenommen werden.
Bergstraßen: Transfăgărășan und Transalpina
- Die hoch gelegenen Abschnitte des Transfăgărășan (DN7C, zwischen Piscu Negru und Bâlea Cascadă) und der Transalpina (DN67C, zwischen Rânca und Curpăt) werden in der kalten Jahreszeit gesperrt.
- Die CNAIR gibt jedes Jahr je nach Wetter die Sperrung und die Wiederöffnung bekannt. Auch wenn sie offen sind, kann der Verkehr nur zu bestimmten Zeiten erlaubt sein und bei schlechtem Wetter vorübergehend gesperrt werden.
- Prüfen Sie vor der Abfahrt die Pressemitteilungen der CNAIR und Infotrafic, die Verkehrsseite der rumänischen Polizei, oder rufen Sie die Leitstelle der CNAIR an: 021/9360.
- Die CNAIR weist darauf hin, dass sich am Transfăgărășan häufig Bären in Straßennähe aufhalten: Nähern Sie sich ihnen nicht und füttern Sie sie nicht, das Füttern ist verboten.
Offizielle Quellen
- Codul rutier (OUG Nr. 195/2002), konsolidierte Fassung – rumänische Straßenverkehrsordnung, Portal Legislativ (Justizministerium)legislatie.just.ro
- Regulamentul de aplicare a Codului rutier (HG Nr. 1391/2006) – Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung, Portal Legislativlegislatie.just.ro
- Codul penal (Legea Nr. 286/2009) – Strafgesetzbuch, Portal Legislativlegislatie.just.ro
- Legea Nr. 226/2023 privind aplicarea unor tarife rutiere – Gesetz über Straßenbenutzungsgebühren (Rovinietă), Portal Legislativlegislatie.just.ro
- Rovinieta și tariful TollRo – Rovinietă und TollRo-Tarif, CNAIRcnadnr.ro
- etoll.ro – Portal der CNAIR für die Rovinietăetoll.ro
- Comunicatele de presă CNAIR – Pressemitteilungen der CNAIR, auch zu Sperrung und Wiederöffnung der Bergstraßencnadnr.ro
- Infotrafic – rumänische Polizeipolitiaromana.ro
- Serviciul de urgență 112 – Notruf 112, Sondertelekommunikationsdienst (STS)sts.ro
Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026.