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MIETBEDINGUNGEN

Dieses Dokument („die Mietbedingungen“) regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Kunden im Zusammenhang mit der Anmietung von Fahrzeugen, die über Car-Rentals.ro gebucht werden. Bitte lesen Sie es sorgfältig, bevor Sie eine Buchung absenden oder den Mietvertrag unterschreiben. Mit dem Absenden einer Buchung oder der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sie vollständig akzeptieren. Ihre Annahme stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dar: Die Datenverarbeitung durch den Vermieter ist in dessen Datenschutzerklärung beschrieben, die durch Car-Rentals.ro in der Datenschutzerklärung der Website.

 

Begriffsbestimmungen

In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

  • Der Vertrag – umfasst die Informationen aus den folgenden Dokumenten: Mietvertrag, Allgemeine Mietbedingungen (diese Mietbedingungen), Übergabe-/Rücknahmeblatt und alle Angaben in den Anlagen zum Vertrag, einschließlich der Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO).
  • Der Vermieter / Vermietpartner – S.C. AUTOREVOLUTION SRL (ExpediCAR), Anschrift: Bukarest, Str. Johann Strauss Nr. 2, Sektor 2, E-Mail office@expedicar.ro, das Autovermietungsunternehmen, das das Fahrzeug bereitstellt und den Mietvertrag mit dem Kunden schließt, im Folgenden „der Vermieter“.
  • Der Pkw / das Fahrzeug – das zur Miete angebotene Fahrzeug mit seinem gesamten Zubehör.
  • Der Listenpreis – der Preis für einen Miettag (24 Std.) für das gemietete Fahrzeug, wie er vom Vermieter auf seiner Website www.expedicar.ro angezeigt wird.
  • Der Kraftstoff – Benzin, Diesel oder elektrische Ladung, je nach Art des gemieteten Fahrzeugs.
  • Kunde – die Person, die den Mietvertrag zur Anmietung des Fahrzeugs unterschreibt.
  • Anlagen – zusätzliche Dokumente zum Mietvertrag.
  • Übergabe-/Rücknahmeprotokoll – Dokument, in dem der Zustand des Fahrzeugs sowohl bei der Übergabe als auch bei der Rücknahme festgehalten wird.
  • Mietzeitraum – beginnt mit dem Datum, an dem der Kunde das Übergabe-/Rücknahmeprotokoll unterschreibt, und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, wie im Vertrag angegeben, einschließlich der von den Parteien vereinbarten Verlängerungen.
  • Tabelle der Vertragsstrafen für Schäden – die Liste der Vertragsstrafen, Gebühren und Tarife, die der Vermieter dem Kunden berechnet, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Lage und Art der Schäden, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstehen.
  • Nutzer / Zusatzfahrer – die im Vertrag genannte Person, die das vom Kunden gemietete Fahrzeug fahren darf.
  • Vermittler – die juristische Person, die die Anmietung zwischen dem Vermieter und dem Kunden vermittelt. Für Buchungen auf www.car-rentals.ro ist der Vermittler S.C. GLOBAL REFERENCE SRL, die Betreiberin von Car-Rentals.ro.
  • Kaution / Depot – der Betrag, der bei Vertragsunterzeichnung vom Konto des Kunden eingezogen wird, um die Haftung des Kunden bei Schaden, Diebstahl und/oder Verletzung vertraglicher Pflichten abzudecken.
  • Excess (Selbstbeteiligung) – der vom Kunden garantierte Betrag zur Deckung der finanziellen Haftung des Kunden bei Schaden, Diebstahl und/oder Verletzung vertraglicher Pflichten.
  • SCDW / SCDW+ – Produkte zur Reduzierung der finanziellen Haftung des Kunden bei Schaden oder teilweisem/vollständigem Diebstahl, wie in Kapitel 4 ausführlich erläutert, deren Preis im Vertrag angegeben und vom Kunden als solcher übernommen wird.

 

Präambel

Die Vertragsbestimmungen umfassen die Informationen aus den folgenden Dokumenten: Mietvertrag, Allgemeine Mietbedingungen, Übergabe-/Rücknahmeprotokoll, Tabelle der Vertragsstrafen für Schäden und alle Angaben in den Anlagen zum Vertrag.

Diese Bedingungen sind verbindlich und müssen bei der Anmietung eines Fahrzeugs beim Vermieter von rumänischen oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen eingehalten werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten und die Kartendaten auf sichere Weise speichert, um die Vermietungstätigkeit auszuüben und geschuldete Beträge einzuziehen, gemäß seiner Datenschutzerklärung.

 

1. Pflichten des Vermieters

1.1. Dem Kunden das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug, das Gegenstand des Vertrags ist, zu übertragen durch: Übergabe des Fahrzeugs, Ausfüllen und Unterzeichnen des Übergabe-/Rücknahmeprotokolls, Aushändigung der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Police der Kfz-Haftpflichtversicherung RCA).

1.2. Dem Kunden auf dem Gebiet Rumäniens während der gesamten Vertragsdauer 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, Pannenhilfe bei einer technischen Panne (technischer Defekt) zu gewährleisten. Der Vermieter ist während des Mietzeitraums weder für die Behebung von Reifenpannen noch für das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten des Fahrzeugs verantwortlich.

1.3. Das Fahrzeug (im Rahmen der Verfügbarkeit) bei einem Schaden, der nicht vor Ort behoben werden kann, zu ersetzen, sofern der Schaden nicht vom Kunden verschuldet wurde, innerhalb von 24 Stunden nach der schriftlichen Mitteilung des Kunden, abhängig vom Ort, an dem der Defekt festgestellt wurde. Der Kunde akzeptiert, dass das als Ersatz für das defekte Fahrzeug erhaltene Fahrzeug aus jeder Klasse stammen kann. Ist der Schaden vom Kunden verschuldet, wird für die Bereitstellung eines neuen Fahrzeugs die Hinterlegung einer Kaution verlangt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zu verweigern, wenn der Ausfall infolge eines nachgewiesenen Falls nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs eingetreten ist.

1.4. Kann der Vermieter das Fahrzeug (das ohne Verschulden des Kunden defekt oder beschädigt ist) nicht ersetzen, wird dem Kunden der Teil der Mietkosten erstattet, der anteilig auf die Dauer entfällt, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte.

1.5. Der Vermieter haftet nicht für Verluste, die dem Kunden bei einem Defekt oder Schaden am Fahrzeug entstehen.

1.6. Ab der Übergabe des Fahrzeugs bis zu seiner Wiederinbesitznahme ist der Vermieter von der Haftung für Schäden befreit, die das gemietete Fahrzeug dem Kunden oder Dritten zufügt, sowie für Straßengebühren, Brücken-/Autobahngebühren oder Bußgelder infolge widerrechtlichen Parkens, der Nichteinhaltung der Verkehrsvorschriften oder der Gesetze Rumäniens oder eines anderen Transitlandes.

1.7. Mit der Ausstellung der Belege über die Vervollständigung und Aufhebung der eingezogenen/vorautorisierten Kautionen oder mit dem Ablauf der Frist, für die die Beträge eingezogen/vorautorisiert wurden, ist der Vermieter von der Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit der Beträge auf dem Konto des Kunden entlastet und empfiehlt, sich mit der Bank, die die Karte des Kunden ausgegeben hat, in Verbindung zu setzen und ihr die Belege vorzulegen. Der Vermieter haftet nicht für Wechselkursdifferenzen zwischen dem Zeitpunkt des Einzugs der Beträge und dem Zeitpunkt ihrer Erstattung; diese trägt der Kunde.

 

2. Pflichten des Kunden

Anmerkung: Bei einer Buchung, die online, telefonisch, per E-Mail oder über Vermittler (einschließlich über Car-Rentals.ro) vorgenommen wurde, kann die Buchung, auch wenn die Leistung bezahlt ist, vom Vermieter storniert werden, ohne dass er dem Kunden oder dem Vermittler etwas schuldet, wenn der Endkunde die im Vertrag vorgesehenen und auf der Website des Vermieters oder auf der Online-Plattform, auf der der Kunde das Fahrzeug gebucht hat, veröffentlichten verpflichtenden Mindestanforderungen für die Anmietung nicht erfüllt.

2.1. Inhaber eines gültigen nationalen und/oder internationalen Führerscheins zu sein (ein Internationaler Führerschein ist Pflicht für Bürger von Staaten, die weder Mitglieder des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr noch Mitglieder der Europäischen Union sind oder mit denen Rumänien kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen geschlossen hat, für Personen mit Dokumenten aus Ländern mit einer anderen Schrift als dem lateinischen Alphabet und für Führerscheine, die durch Fahren mit dem Lenkrad auf der rechten Seite erworben wurden, z. B.: UK, Indien, Australien, Japan). Bei der Unterzeichnung des Vertrags sind im Original der Führerschein zusammen mit einem Ausweisdokument und einer Kreditkarte vorzulegen, die mindestens 3 Monate über das Datum der Vertragsbeendigung hinaus gültig ist. Die Verwendung der Kreditkarte ist für die Blockierung der Kaution Pflicht. Nicht akzeptiert werden Prepaid-Karten, virtuelle Karten, Karten ohne den Aufdruck „Credit“ oder ohne Hochprägung sowie Diners Club. Fintech-Karten (Revolut, Monese, N26 usw.) können zur Bezahlung der Leistungen verwendet werden, nicht jedoch zur Blockierung der Kaution.

2.2. Für Fahrer mit einer Fahrpraxis zwischen 0 und 1 Jahr wird eine Gebühr von 500 Euro berechnet. Für Fahrer mit einer Fahrpraxis zwischen 1 und 3 Jahren wird eine Gebühr von 200 Euro berechnet. Die Gebühr gilt pro Anmietung, unabhängig von deren Dauer. Gibt es Zusatzfahrer unter denselben Bedingungen, mit einer Fahrpraxis zwischen 0 und 1 Jahr bzw. zwischen 1 und 3 Jahren, wird die Gebühr nur einmal erhoben.

2.3. Die Gebühr für Zusatzfahrer beträgt 10 Euro/Tag/Nutzer. Mit der Eintragung in den Vertrag akzeptieren diese, dass sie die im Vertrag festgelegten Mietbedingungen erfüllen müssen.

2.4. Bei bestätigten Buchungen behält sich der Vermieter das Recht vor, diese zu stornieren, wenn der Kunde das Fahrzeug mehr als 1 Stunde nach der gemeinsam vereinbarten Uhrzeit abholt, ohne den Vermieter vorher über die Änderung zu informieren. In diesem Fall wird, wenn die Buchung im Voraus bezahlt wurde, der eingezogene Geldbetrag nicht erstattet; der Vermieter bietet stattdessen einen Gutschein in Höhe des eingezogenen Betrags an, gültig für höchstens 12 Monate.

2.5. Das Fahren des Fahrzeugs nur den vom Vermieter autorisierten und im Vertrag genannten Personen oder den Vertretern des Vermieters zu gestatten.

2.6. Das Fahrzeug nicht abseits befestigter Fahrbahnen, auf unbefestigten, nicht asphaltierten, für den öffentlichen Verkehr gesperrten Straßen, in überfluteten Gebieten oder auf Straßenabschnitten mit erhöhtem Schadensrisiko für das Fahrzeug zu fahren. Andernfalls zieht der Vermieter den vollen Betrag der Reparatur ein, unabhängig von der Art der vom Kunden gewählten Absicherung (auch bei Zahlung der Gebühr SCDW / SCDW+), aus der Kaution oder durch Belastung der bei Vertragsunterzeichnung vorgelegten Debit-/Kreditkarte des Kunden, nach vorheriger Mitteilung.

2.7. Keine technischen oder optischen Eingriffe am Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters vorzunehmen oder zuzulassen.

2.8. Den Vermieter auf dessen Verlangen über den Standort des Fahrzeugs zu informieren und die Untersuchung des Fahrzeugs durch die Vertreter des Vermieters innerhalb von höchstens 24 Stunden nach dessen Aufforderung zu gestatten.

2.9. Das Fahrzeug nicht für Taxibetrieb, alternative Beförderung – Ridesharing (z. B. Uber, Bolt, BlaBlaCar usw.), Fahrschule, Schieben oder Abschleppen, Rennen, Training, Wettbewerbe, für den Transport gefährlicher Stoffe, die den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigen können, oder für illegale Tätigkeiten zu nutzen und ihm keine andere Bestimmung zu geben als die Personenbeförderung im Rahmen der Anmietung; ebenso besteht die Pflicht, das Fahrzeug nicht übermäßig zu nutzen. Als übermäßige Nutzung gelten das wiederholte Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit oder ein Überschreiten um mehr als 50 km/h gegenüber der auf dem Straßenabschnitt zulässigen gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit, das Befahren von Wegen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, oder das Verlassen öffentlicher Straßen mit dem Fahrzeug sowie jede andere Verwendung des Fahrzeugs, die als nicht angemessen erscheint.

2.10. Wird das gemietete Fahrzeug beschlagnahmt oder von Behörden oder vom Kunden zerstört/beschädigt, infolge seiner Verwendung zur Erlangung unrechtmäßiger Vorteile oder für den Transport verbotener Gegenstände oder Stoffe oder für andere rechtswidrige Tätigkeiten, haftet der Kunde für den gesamten Gegenwert des Fahrzeugs gemäß der Anschaffungsrechnung des Fahrzeugs, den er dem Vermieter zu zahlen sich verpflichtet.

2.11. Das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, von Betäubungsmitteln oder -stoffen oder von Medikamenten mit ähnlicher Wirkung oder in einem Zustand zu fahren, der die sichere Nutzung des Fahrzeugs gefährdet.

2.12. Das gemietete Fahrzeug gemäß den Empfehlungen des Herstellers und den Anweisungen des Vermieters zu nutzen.

2.13. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht zu überschreiten.

2.14. Die geltenden Vorschriften über den Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht zu verletzen. Andernfalls ist der Kunde voll verantwortlich für alle finanziellen oder sonstigen Folgen, die sich aus seinem Verhalten oder dem der im Vertrag eingetragenen berechtigten Fahrer ergeben.

2.15. Die auf dem befahrenen Straßenabschnitt gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten; die Geschwindigkeit kann auch vom Vermieter mit eigenen Überwachungsgeräten oder denen seiner Partner festgestellt werden.

2.16. Den Vermieter unverzüglich über den Verlust der Schlüssel oder der Fahrzeugpapiere zu informieren. Andernfalls trägt der Kunde die volle Verantwortung im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs.

2.17. Den Vermieter über jeden Schaden oder jede technische Funktionsstörung zu informieren, sobald sie festgestellt wurde, und das vom Vermieter angegebene Verfahren genau einzuhalten.

2.18. Haustiere (z. B.: Hunde, Katzen) dürfen im gemieteten Fahrzeug nur in Käfigen, Taschen oder speziellen Schutzhüllen befördert werden, die während der Fahrt geschlossen sind. Andernfalls gelten dieselben Bedingungen wie unter Ziffer 3.11.

2.19. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Vertragsdauer in ordnungsgemäßem Gebrauchszustand zu halten und es in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei der Übernahme befand. Bei Schäden jeglicher Art, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstehen (einschließlich Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Vandalismus oder Schäden durch unbekannte Verursacher), ist der Kunde verpflichtet, die von den Parteien gemäß Anlage 3 zum Vertrag einvernehmlich festgelegten Vertragsstrafen für die Beschädigung des Fahrzeugs zu zahlen. Sind auch andere Teile betroffen, die in Anlage 3 nicht aufgeführt sind, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu den in Anlage 3 festgelegten Vertragsstrafen die Kosten aller Reparaturen zu tragen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Zustand bei der Übernahme zu versetzen.

2.20. Zudem vereinbaren die Parteien für die Beschädigung der in Anlage 3 genannten Teile einvernehmlich, dass der Kunde unabhängig von der Schwere des Schadens an dem jeweiligen Teil bei der Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet ist, die für Schäden festgelegte Vertragsstrafe gemäß Anlage 3 zu zahlen, die er gelesen hat und mit der er einverstanden ist. Sind mehrere Teile beschädigt, schuldet der Kunde für jedes Teil eine gesonderte Vertragsstrafe gemäß Anlage 3. Als Schaden gilt jede Art von Beeinträchtigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: oberflächliche Kratzer, Dellen, Flecken, Risse, Verfärbungen usw. Bei der Rückgabe müssen die Teile in einwandfreiem Zustand oder im selben Zustand wie bei der Übergabe sein; andernfalls gilt dies als Schaden, und es werden Vertragsstrafen gemäß Anlage 3 erhoben.

2.21. Den vorübergehenden Austausch des Fahrzeugs gegen ein beliebiges zu diesem Zeitpunkt verfügbares Fahrzeug zu akzeptieren, um regelmäßige Inspektionen oder dringende Eingriffe durchzuführen.

2.22. Das Fahrzeug nicht zu illegalen oder rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.

2.23. Das Fahrzeug nicht zu verkaufen, zu verpfänden, die Nutzung ganz oder teilweise abzutreten oder in einer anderen als der durch diesen Vertrag vereinbarten Weise darüber zu verfügen.

2.24. Bei teilweisem oder vollständigem Diebstahl des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Straftat sofort nach ihrer Feststellung bei den Polizeibehörden anzuzeigen.

2.25. Das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters in keine Kfz-Werkstatt zu bringen, auch nicht zum Parken.

2.26. Auf Verlangen des Vermieters oder der zuständigen Behörden alle Informationen zum Fahrzeug, zu den beförderten Personen / Gütern und zu den Vorfällen während des Mietzeitraums zu erteilen. Er ist ferner verpflichtet, das Übergabe-/Rücknahmeprotokoll zu unterschreiben und alle Dokumente vorzulegen, die zur Begründung der am Fahrzeug entstandenen Schäden erforderlich sind (Europäischer Unfallbericht (constatare amiabilă), Protokoll der zuständigen Behörden, Reparaturgenehmigung und / oder Schadenserklärung, die die Umstände der Schäden belegt usw., die die Reparatur des Fahrzeugs ermöglichen). Stellt sich heraus, dass zusätzliche Erläuterungen und / oder Belege erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde, diese innerhalb von höchstens 5 (fünf) Tagen nach Übermittlung der schriftlichen Aufforderung per E-Mail, Telefon oder WhatsApp, wie im Vertrag angegeben, zur Verfügung zu stellen.

2.27. Das Fahrzeug zu sichern und den Schlüssel und/oder die Papiere keinen anderen Personen als den nach dem Vertrag zum Fahren berechtigten Personen anzuvertrauen.

2.28. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Pflichten des Kunden in Kapitel 2 (ausgenommen Ziffer 2.1 – in diesem Fall hat der Vermieter das Recht, die Buchung einseitig zu stornieren, ohne bei erhaltener Anzahlung Beträge zu erstatten) werden die Kaution in voller Höhe (auch bei Zahlung der SCDW-Gebühren) sowie die im Voraus gezahlten Beträge und der Excess als Schadenersatz einbehalten, ohne dass dies die Haftung des Kunden für die vollständige Zahlung der Schäden (einschließlich Folgeschäden) einschränkt.

 

3. Vertragsdurchführung. Übergabe, Austausch und Rückgabe des Fahrzeugs

3.1. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit, die der Kunde gemeinsam mit dem Vermieter festgelegt hat und die im Buchungsformular und im Vertrag angegeben sind.

3.1.2. Bei der Übergabe des Fahrzeugs bestätigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Übergabe-/Rücknahmeprotokolls, dass das Fahrzeug innen und außen sauber übergeben wurde, in dem Zustand und mit dem Zubehör, die darin angegeben sind, und übernimmt ab diesem Datum bis zum Datum der Rückgabe alle Risiken, einschließlich des Risikos des Verlusts oder der Beschädigung des Fahrzeugs und seines Zubehörs.

3.2. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten (Mo–So 08:00 – 20:00) sind auf Anfrage des Kunden möglich. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr von 20 Euro pro Übergabe und/oder Rückgabe berechnet.

3.3. Die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem, an dem es übergeben wurde (jedoch im Umkreis von 100 km), erfolgt nur mit Zustimmung des Vermieters, und es wird eine zusätzliche Überführungsgebühr zwischen 30 Euro und 250 Euro berechnet. Wünscht der Kunde nach der Abholung des Fahrzeugs die Rückgabe an einem anderen Ort, informiert er den Vermieter schriftlich oder telefonisch unter der Support-Nummer +40 720 222 777. Der Vermieter muss dieser Vertragsänderung zustimmen, und der Kunde zahlt die oben genannte zusätzliche Überführungsgebühr, die ihm der Vermieter schriftlich per SMS oder E-Mail mitteilt. Der Kunde zahlt die Rechnung für die Überführungsgebühr innerhalb der vom Vermieter mitgeteilten Frist, spätestens jedoch zum im Vertrag genannten Rückgabedatum des Fahrzeugs, per Überweisung, Online-Zahlung oder über die bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegte Kredit-/Debitkarte des Kunden.

3.4. Gibt der Kunde das Fahrzeug an einem anderen als dem ursprünglich im Vertrag festgelegten Ort zurück (jedoch im Umkreis von 100 km), ohne den Vermieter vorher über die beabsichtigte Änderung des Rückgabeorts zu informieren, wird ihm eine Zusatzgebühr von 550 Euro in Rechnung gestellt, zu deren Zahlung er sich verpflichtet.

3.5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs gegenüber dem im Vertrag genannten Datum und der Uhrzeit berechnet der Vermieter den Preis eines Miettages für die Klasse des Fahrzeugs gemäß dem am Rückgabetag gültigen Listenpreis zuzüglich einer im Vertrag vereinbarten Zusatzgebühr von 10 Euro/Stunde. Verzögert der Kunde die Rückgabe des Fahrzeugs ohne Zustimmung des Vermieters, ist dieser berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden wieder in Besitz zu nehmen, AUCH UNTER EINSATZ EIGENER MITTEL.

3.6. Die Rückgabe ist mit der Unterzeichnung des Übergabe-/Rücknahmeprotokolls durch den Vermieter und den Kunden wirksam. Bei seiner Unterzeichnung werden die erkennbaren Abweichungen gegenüber dem Zustand festgehalten, in dem das Fahrzeug übergeben wurde, mit Ausnahme verborgener Mängel, die auch nachträglich von einer internen Kommission nach vorheriger Mitteilung an den Kunden festgestellt werden können. Seine Abwesenheit verhindert die Durchführung des oben genannten Verfahrens nicht; die Feststellungen der Kommission sind dem Kunden gegenüber wirksam, und er ist verpflichtet, den Gegenwert der von der Kommission festgestellten Mängel/Schäden und/oder der gemäß Anlage 3 festgelegten Vertragsstrafen zu zahlen.

3.7. Bei Fahrzeugen, die außerhalb der Geschäftszeiten, am Wochenende und/oder nachts oder bei Wetterbedingungen und/oder in einem Verschmutzungszustand zurückgegeben werden, die die Prüfung des Fahrzeugs verhindern, verlängert sich die Verantwortung des Kunden für etwaige Schäden.

3.8. Lässt der Kunde das Fahrzeug zurück, ohne den Vermieter schriftlich oder telefonisch unter der rund um die Uhr erreichbaren Support-Nummer +40 720 222 777 zu informieren, ohne den Schlüssel einem Vertreter des Vermieters zu übergeben und ohne beiderseitige Unterzeichnung des Übergabe-/Rücknahmeprotokolls, haftet der Kunde für alle Kosten der Rückführung des Fahrzeugs zu der Station, bei der es gemietet wurde, und für sonstige Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, falls das Fahrzeug in einem anderen Zustand übernommen wird als dem, in dem es laut Protokoll übergeben wurde. Dieselben Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde die Rückgabe des Fahrzeugs verweigert.

3.9. Einwände zum Zustand des Fahrzeugs, zu den daran entstandenen Schäden oder zu jedem anderen von den Vertretern des Vermieters festgestellten Umstand können spätestens bei der Unterzeichnung des bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstellten Übergabe-/Rücknahmeprotokolls erhoben werden; andernfalls bleiben sie unberücksichtigt. Lässt der Kunde das Fahrzeug zurück, verweigert er die Unterzeichnung des Übergabe-/Rücknahmeprotokolls oder wird das Fahrzeug infolge der Kündigung des Vertrags zurückgenommen, verliert er das Recht, den Zustand des Fahrzeugs und/oder dessen Schäden anzufechten; maßgeblich ist der von den Vertretern des Vermieters im Protokoll festgehaltene tatsächliche Zustand des Fahrzeugs.

3.10. Parkgebühren während der Übergabe/Rücknahme des Fahrzeugs an einem anderen als dem vom Vermieter vorgeschlagenen Ort sowie das Parken während der gesamten Nutzungsdauer des beim Vermieter gemieteten Fahrzeugs gehen vollständig zulasten des Kunden. Dieser trägt neben den Parkkosten alle nach geltendem Recht vorgesehenen Gebühren, sowohl auf dem Gebiet Rumäniens als auch in anderen Staaten, Straßengebühren, Brückengebühren, Gebühren für das Halten an Flughäfen oder auf besonderen Flächen mit begrenzter Parkdauer, Bußgelder infolge der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln sowie alle anderen finanziellen Folgen, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs und/oder aus den Bestimmungen dieses Vertrags ergeben. Werden die oben genannten Beträge nicht bezahlt, zahlt der Vermieter die Bußgelder, die sich aus der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden ergeben, und stellt dem Kunden den tatsächlichen Betrag der Bußgelder zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro / Bußgeld in Rechnung. Zugleich erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Vermieter beliebige/alle geschuldeten Beträge von der Karte des Kunden einbehält und/oder sie von der beim Kunden eingezogenen/vorautorisierten Kaution oder vom Excess abzieht.

3.11. Das Fahrzeug wird dem Kunden innen und außen sauber übergeben. Hat der Kunde das Produkt S-CDW+ nicht gewählt, ist er verpflichtet, das Fahrzeug im selben allgemeinen Sauberkeitszustand innen und außen zurückzubringen; andernfalls zahlt er eine Reinigungsgebühr von 30 Euro zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Erfordert das Fahrzeug bei der Rückgabe eine gründliche Reinigung (mehr als das übliche Waschverfahren), um es wieder in den Zustand vor der Anmietung zu versetzen, ist der Kunde mit der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 200 Euro einverstanden, zu der der Gegenwert der Leistungen der Autowaschanlage hinzukommt, gemäß der Rechnung, die ihm per E-Mail oder über andere im Vertrag angegebene Kommunikationswege übermittelt wird.

3.12. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit derselben Kraftstoffmenge zurückzugeben, die es zu Beginn des Mietzeitraums hatte (gemäß dem Übergabe-/Rücknahmeprotokoll). Andernfalls ist der Kunde nach schriftlicher Mitteilung des Vermieters mit der Zahlung einer Betankungsgebühr von 50 Euro zuzüglich des Gegenwerts des fehlenden Kraftstoffs gemäß dem Tankbeleg einverstanden. Für Kraftstoff, der über die im Protokoll vermerkte Anfangsmenge hinausgeht, wird keine Gutschrift gewährt.

3.13. Betankt der Kunde das beim Vermieter gemietete Fahrzeug mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff, ist er verpflichtet, eine Servicegebühr von 200 Euro zu zahlen, zuzüglich der Kosten für den Transport mit dem Abschleppwagen, der Kosten für die Ausfalltage in der Werkstatt, der Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag sowie der ordnungsgemäßen Neubetankung (auch für Kunden, die SCDW / SCDW+ gewählt haben).

3.14. Die Beschädigung oder Zerstörung von Felgen oder Reifen verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 200 Euro und der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten / zerstörten Teils.

3.15. Die Beschädigung der Unterseite des Fahrzeugs, also der Teile unter dem Wagen (Schweller, Unterfahrschutz, Ölwanne, Abgasanlage, Auspufftopf usw.), verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 200 Euro und der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten / zerstörten Teils.

3.16. Anmietungen mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen unterliegen besonderen Bedingungen. In diesem Fall gelten eine Kilometerbegrenzung von 2500 km/Monat und ein Preis pro zusätzlich gefahrenem Kilometer, die im Mietvertrag angegeben sind. Für Anmietungen mit einer Dauer von bis zu einschließlich 3 Tagen gelten eine Begrenzung von 250 km/Tag und ein Preis pro zusätzlichem Kilometer, der im Mietvertrag angegeben ist.

3.17. Anmietungen außerhalb der Grenzen Rumäniens erfordern die schriftliche Zustimmung des Vermieters und unterliegen besonderen Bedingungen. Es gelten eine Kilometerbegrenzung und ein Preis pro zusätzlichem Kilometer, die im Mietvertrag angegeben sind.

3.18. Verlässt der Kunde das Gebiet Rumäniens mit dem Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, schuldet er zusätzlich zum Mietpreis eine Vertragsstrafe von 300 EUR, zuzüglich 0,95 EUR / zusätzlich gefahrenem Kilometer (berechnet mit 200 km/Miettag, jedoch nicht mehr als 2000 km / gesamte Mietdauer) und der Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs an den Ort, an dem es abgeholt wurde; der Vermieter behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen (Auflösungsklausel, rum. pact comisoriu) und eine solche Handlung einer Entwendung des Fahrzeugs gleichzustellen, wobei der Kunde damit einverstanden ist, dass der Vermieter den Diebstahl bei den Polizeibehörden und allen anderen Behörden anzeigt; der Kunde ist allein und unmittelbar für alle daraus entstehenden negativen Folgen verantwortlich.

3.19. Die Kaution für Auslandsfahrten beträgt das Doppelte der Listenpreise.

3.20. Fahrten über die Grenze hinaus sind nur auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und / oder der Länder erlaubt, für die der Vermieter ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Wird diese Pflicht verletzt, ist der Kunde im Falle eines Schadens oder Diebstahls verpflichtet, den gesamten Wert des Fahrzeugs zu zahlen.

3.21. Bei Defekten und / oder Verkehrsunfällen außerhalb der Landesgrenzen ist der Kunde gemäß dem bei der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichneten Vertrag verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen Rumäniens zurückzugeben und die Kosten vollständig zu tragen.

3.22. Auf Wunsch des Kunden kann der Vermieter zusammen mit dem Fahrzeug eine Reihe von Zubehörteilen vermieten, nämlich GPS, Kindersitz, Schneeketten, WLAN-Router, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.

3.23. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel, der Originalpapiere oder des Fahrzeugzubehörs, bei Verlust der Parkmarke oder bei Verlust der Kennzeichenschilder durch den Kunden zieht der Vermieter von diesem den Gegenwert der beschädigten/verlorenen Gegenstände zum Preis der Anschaffungsrechnung jedes Zubehörteils oder in Höhe des Bußgelds ein, das der Kunde zahlen muss, zuzüglich einer Vertragsstrafe von 200 Euro.

3.24. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug vergessen oder zurückgelassen hat und die bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht festgestellt wurden, sowie für Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, wenn es infolge der Kündigung des Vertrags oder der Anwendung einer der Bestimmungen dieses Vertrags wieder in Besitz genommen wird.

3.25. Das Rauchen in den Fahrzeugen des Vermieters ist streng verboten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von 200 Euro als Vertragsstrafe erhoben, zu dem der Gegenwert der Leistungen der Autowaschanlage hinzukommt.

 

4. Haftung für Schäden und Gebühren zu ihrer Reduzierung

4.1. Für das Fahrzeug besteht gemäß Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA). Die RCA ist eine Versicherung, durch die Dritte, die bei einem vom versicherten Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall geschädigt werden, Entschädigung für Sachschäden und/oder für Tod oder Körperverletzungen bei diesem Unfall erhalten.

4.2. Der Kunde wählt bei Unterzeichnung des Vertrags eines der folgenden Produkte zur Reduzierung seiner finanziellen Haftung: Collision Damage Waiver (CDW) und Theft Protection (TP), die im Preis enthalten sind, zu denen Super Collision Damage Waiver (SCDW) oder Super Cover Plus (SCDW+) hinzukommen können.

4.2.1. Collision Damage Waiver (CDW) ist eine Selbstbeteiligung für Schäden (Haftung, Excess), die im Vertrag/in der Buchung angegeben ist und je nach der im von den Parteien unterzeichneten Vertrag angegebenen Fahrzeugklasse variieren kann. Der Kunde verpflichtet sich und erklärt, den erforderlichen Betrag jederzeit auf der bei Vertragsabschluss verwendeten Kreditkarte bereitzuhalten, und räumt dem Vermieter das Recht ein, über diesen Betrag zur Deckung der Haftung für Schäden zu verfügen (mit Ausnahme der in Ziffer 4.4 vorgesehenen Fälle).

4.2.2. Theft Protection (TP) ist ein Schutzprodukt, das die finanzielle Haftung des Kunden für Kosten aus dem Diebstahl oder versuchten Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs begrenzt, bis zur Höhe des als Excess für die im Mietvertrag festgelegte Klasse vorgesehenen Betrags. Der Diebstahlschutz deckt nicht die persönlichen Gegenstände des Fahrers und / oder der Mitfahrer.

4.2.3. Super Collision Damage Waiver (SCDW) ist eine Gebühr zur Reduzierung der in Ziffer 4.2.1 genannten Kaution/des Excess, deren Preis im Vertrag angegeben ist. Durch die Zahlung der SCDW-Gebühr wird die Haftung des Kunden bei Schäden und / oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs gemäß dem Vertrag reduziert, mit Ausnahme der in Art. 4.4 vorgesehenen Fälle.

4.2.4. Super Cover Plus (SCDW+) ist eine höhere Gebühr zur Reduzierung der Kaution/des Excess, die die Haftung des Kunden bei Unfall und/oder Diebstahl vollständig aufhebt; die Ausnahmen sind in Kapitel 5 dieses Vertrags genannt.

4.3. Ist einer der im Vertrag genannten Nutzer zwischen 18 und 21 Jahre oder über 65 Jahre alt, wird eine Gebühr von 170 Euro berechnet. In diesem Fall kann die Haftungsbegrenzung nicht durch Zahlung der SCDW- oder SCDW+-Gebühr reduziert werden.

4.4. Bei Wahl von CDW/SCDW stellt der Vermieter dem Kunden die Kaution oder die Selbstbeteiligung für Schäden unter folgenden Bedingungen in Rechnung:

  • a) Schäden (Unfälle) am gemieteten Fahrzeug, die von den zuständigen Polizeibehörden als vom Kunden verschuldet oder als von unbekannten Verursachern herrührend festgestellt wurden oder infolge von Unwettern/Wetterereignissen oder anderer Art entstanden sind (einschließlich des Falls, dass das Fahrzeug auf dem Parkplatz beschädigt oder mutwillig beschädigt aufgefunden wird);
  • b) Schäden an den Glasteilen des Fahrzeugs;
  • c) Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs;
  • d) bei jedem anderen Ausschluss aus den Versicherungspolicen;
  • e) gemäß den in der Tabelle der Vertragsstrafen für Schäden festgelegten Beträgen, die Teil der Bedingungen ist.

 

5. Ausschlüsse von der Haftungsbegrenzung für Schäden und von den Gebühren zur Haftungsreduzierung

5.1. Unabhängig von der gezahlten Gebühr zur Reduzierung der Kaution, die der Kunde gewählt hat, ist dieser in den folgenden Fällen verantwortlich und haftet für die vollständige Zahlung der Vertragsstrafen und der Schäden (einschließlich Folgeschäden):

  • a) Nichteinhaltung der Pflichten aus Kapitel 2;
  • b) fehlender Kraftstoff, in Höhe von 50 € als Vertragsstrafe für die Betankung, zuzüglich des Betrags des Tankbelegs (Kapitel 3);
  • c) Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugpapiere, der Schlüssel oder des Zubehörs (Kapitel 3);
  • d) Beschädigung des Innenraums: übermäßige Verschmutzung, Flecken auf den Sitzen oder deren Beschädigung (Kapitel 3);
  • e) Beschädigung der Unterseite des Fahrzeugs, also der Teile unter dem Wagen: Schweller, Unterfahrschutz, Auspufftopf, Ölwanne u. a. (Kapitel 3);
  • f) Falschbetankung des Fahrzeugs (Kapitel 3);
  • g) Beschädigung der Felgen oder Reifen (Kapitel 3);
  • h) teilweise oder vollständige Beschädigung infolge des Rauchens im Fahrzeuginnenraum und/oder während sich das Fahrzeug in der Nähe entflammbarer Umgebungen befindet (Kapitel 3);
  • i) Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Substanzen oder in einem Zustand, der die sichere Nutzung des Fahrzeugs gefährdet; in diesem Fall trägt er den gesamten Gegenwert des beschädigten Fahrzeugs;
  • j) Ausübung rechtswidriger Tätigkeiten oder Begehung von Straftaten sowie jeder Handlung, die einen Schaden am Fahrzeug und/oder beim Vermieter zur Folge hat.

5.2. Wurde bei Vertragsabschluss eine Kaution hinterlegt und ein garantierter Betrag zur Deckung der Haftung des Kunden (Excess) festgelegt, ist der Vermieter berechtigt, diesen Betrag einzuziehen, wenn das Fahrzeug oder seine Bestandteile und Ausstattungen (z. B.: GPS, Kindersitz usw.) bei der Rückgabe Beeinträchtigungen, Schäden oder technische Defekte aufweisen, die nicht im bei der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichneten Übergabe-/Rücknahmeprotokoll aufgeführt sind.

5.3. Schuldet der Kunde nach dem Vertrag zusätzliche Beträge über die bei Vertragsunterzeichnung und Abholung des Fahrzeugs gezahlten hinaus, ist der Vermieter berechtigt, seine Karte bis zur Höhe dieser Beträge zu belasten.

5.4. Wurde die Kaution eingezogen oder durch Blockierung des Betrags auf der Karte vorautorisiert, erfolgt die Erstattung dieses Betrags auf das Konto des Kunden oder seine Freigabe innerhalb von höchstens 90 Kalendertagen; in diesem Zeitraum schuldet der Vermieter keine Zinsen oder Vertragsstrafen und hat keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Kunden für die Unmöglichkeit, den blockierten Betrag zu nutzen.

 

6. Bezahlung der Leistungen

6.1. Der Kunde zahlt bei Unterzeichnung des Vertrags vollständig die Miete (für das Fahrzeug und das optionale Zubehör, das er mietet), die Gebühr zur Reduzierung der Kaution (falls er sie gewählt hat) und etwaige im Vertrag und im Übergabe-/Rücknahmeprotokoll festgelegte Zusatzgebühren. Die Zahlung kann auch im Voraus erfolgen, online über die Website des Vermieters, per Zahlungslink oder per Banküberweisung.

6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt in LEI zum EURO-Kurs der BNR (Rumänische Nationalbank) + 2 % am Tag der Rechnungsausstellung.

6.3. Die Miete kann mit Kreditkarte, Debitkarte (Visa, MasterCard oder American Express) oder in bar bezahlt werden; Prepaid-Karten und Diners Club werden nicht akzeptiert. Fintech-Karten (Revolut, Monese, N26 usw.) oder virtuelle Karten können zur Bezahlung der Leistungen verwendet werden, nicht jedoch zur Blockierung der Kaution.

6.4. Die Preise enthalten nicht: Kraftstoffkosten, Straßengebühren, mit Ausnahme der Straßenvignette für Rumänien, die im Mietpreis enthalten ist, Erweiterungen der Grünen Karte, Bußgelder für Verstöße gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen und gegen die geltenden nationalen Gesetze in Rumänien oder in den Transitländern sowie Kosten, die sich aus Maßnahmen der örtlichen Behörden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, das Gegenstand dieses Vertrags ist, während der Mietdauer ergeben. Die vollständige Zahlung dieser Beträge obliegt dem Kunden.

6.5. Der Kunde muss bei der Rückgabe des Fahrzeugs die gesamten verbleibenden finanziellen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag auf der Grundlage des vom Vermieter ausgestellten Zahlungsdokuments begleichen.

6.6. Jeder Betrag, den der Kunde dem Vermieter bei Vertragsende nicht gezahlt hat, sowie andere später entstehende Beträge (Kosten der Verlängerung des Mietzeitraums, Bußgelder, Vertragsstrafen, Gebühren usw.) oder die Kosten der Reparatur des Fahrzeugs nach während der Vertragsdauer entstandenen Schäden können gemäß dem Vertrag vom Vermieter von der Karte des Kunden eingezogen werden, mit schriftlicher Information des Kunden (diese kann auch per E-Mail, Fax, SMS oder Messaging-Apps, z. B.: WhatsApp, an die im Vertrag angegebene Telefonnummer gesendet werden). Jeder in Abwesenheit des Kunden eingezogene Betrag, mit seinem durch die Unterzeichnung dieser Bedingungen erklärten Einverständnis, wird damit abgeschlossen, dass der Vermieter eine E-Mail mit dem entsprechenden eingezogenen Betrag sendet.

6.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugsstrafen in Höhe von 1 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs berechnet; die Verzugsstrafen können den geschuldeten Betrag übersteigen.

6.8. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs wird dem Kunden, außer im Fall von Art. 8.9, der Gegenwert der im Voraus bezahlten Leistungen erstattet, neu berechnet nach der neuen Dauer und der Änderung des Preises/Tag gemäß dem Listenpreis, jedoch ohne Anwendung von Aktionsrabatten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehen können. Die Erstattung erfolgt durch einen Gutschein im Netz des Vermieters, gültig 12 Monate und übertragbar.

6.8.1. Der Gutschein kann zur Minderung des Preises einer künftigen Anmietung verwendet werden. Um ihn zu nutzen, muss der Kunde telefonisch oder per E-Mail angeben, dass er einen solchen Gutschein besitzt, und ihn den Vertretern des Vermieters (ausgedruckt oder elektronisch) bei der Abholung des Fahrzeugs vorlegen. Der Gutschein kann bei jeder Station des Vermieters in Rumänien verwendet und mit anderen gültigen Angeboten kombiniert werden. Der Gutschein kann auch verschenkt werden. Der Gutschein kann für den Kauf aller vom Vermieter erbrachten Mietleistungen verwendet werden, solange der Kunde die geltenden Mietbedingungen akzeptiert.

6.9. Die eingezogene oder vorautorisierte Kaution wird am Ende der Vertragslaufzeit erstattet, innerhalb von höchstens 90 Tagen ab dem Datum, an dem der Vermieter und der Kunde das Rücknahmeprotokoll des Fahrzeugs unterzeichnet haben. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen bei der Erstattung der Kaution, die durch äußere Faktoren verursacht werden, wie: Verzögerungen der Bankinstitute, Streik, Sperrung der Konten des Kunden usw.

 

7. Verfahren im Schadensfall

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jeden neu entdeckten Schaden am gemieteten Fahrzeug oder über den Verlust / das Verschwinden des Fahrzeugs und / oder seiner Papiere und seines Zubehörs zu informieren.

7.2. Hat der Schaden einen unbekannten Verursacher, ist der Kunde verpflichtet, vor der Rückgabe des Fahrzeugs die Reparaturgenehmigung bei den Polizeibehörden einzuholen.

7.3. Wurde der Unfall vom Kunden verschuldet und waren zwei Fahrzeuge beteiligt, hat er folgende Pflichten:

7.3.1. Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts (constatare amiabilă), wenn sich beide Fahrer über die Schuldfrage einig sind;

7.3.2. Protokoll + Reparaturgenehmigung, eingeholt bei den Polizeibehörden, wenn sich die beiden Fahrer nicht gütlich einigen.

7.4. Wurde der Unfall nicht vom Kunden verschuldet und waren zwei Fahrzeuge beteiligt, hat er folgende Pflichten:

7.4.1. Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts (constatare amiabilă), wenn sich beide Fahrer über die Schuldfrage einig sind, Kopie der RCA-Police des Verursachers, Kopie der Zulassungsbescheinigung des Verursachers, Kopie des Personalausweises des Verursachers, Kopie des Führerscheins des Verursachers;

7.4.2. Einigen sich die beiden Fahrer nicht gütlich, sind erforderlich: Kopie der RCA-Police des Verursachers, Protokoll und Reparaturgenehmigung, eingeholt bei den Polizeibehörden.

7.5. Waren an dem Unfall mehr als 2 Fahrzeuge beteiligt oder gab es bei dem Unfall Personenschäden, ist der Kunde verpflichtet, die Polizeibehörden zu kontaktieren, um das Protokoll und die Reparaturgenehmigung zu erhalten.

7.6. Bei einem Unfall, bei dem ein Tier oder ein anderer Gegenstand oder ein Hindernis angefahren wurde, ist der Kunde verpflichtet, die Polizeibehörden unmittelbar nach dem Unfall zu verständigen.

7.7. In allen zuvor beschriebenen Fällen ist der Kunde verpflichtet, das korrekte Ausfüllen sowohl des Europäischen Unfallberichts als auch der von den Polizeibehörden ausgestellten Reparaturgenehmigung und des Protokolls zu überprüfen.

7.8. Bei Nichteinhaltung des Verfahrens im Schadensfall haftet der Kunde für den gesamten Wert der Reparaturen, der Ausfallkosten und der Kosten, die durch den Nutzungsausfall des Fahrzeugs entstehen.

 

8. Verlängerung, vorzeitige Beendigung und Kündigung des Vertrags

8.1. Die Bedingungen der Verlängerung, der Beendigung oder der vorzeitigen Kündigung des Vertrags können nur mit Zustimmung des Vermieters festgelegt werden.

8.2. Die Absicht des Kunden, den Vertrag zu verlängern, wird dem Vermieter mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Vertrags mitgeteilt. Der vereinbarte Preis wird zu denselben Bedingungen, zu denen der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde, innerhalb von höchstens 24 Stunden nach Beginn des Verlängerungszeitraums bezahlt. Der Vertrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien verlängert werden.

8.3. Der Vertrag endet von Rechts wegen am Ende des Mietzeitraums.

8.4. Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit durch Vereinbarung der Parteien oder infolge einer Kündigung enden.

8.5. Endet der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit durch Vereinbarung der Parteien, berechnet der Vermieter den Preis für den genutzten Zeitraum nach dem geltenden Listenpreis neu und bietet dem Kunden einen Gutschein über die Differenz zwischen dem Vertragswert und dem genutzten Wert an. Der Gutschein ist 12 Monate gültig und übertragbar.

8.6. Kündigt der Vermieter den Vertrag, informiert er den Kunden telefonisch, per Fax, per E-Mail oder durch Textnachrichten oder eine Messaging-App (wie WhatsApp), die den Empfang des Textes durch den Kunden ermöglicht. Die Mitteilung ist gültig und wird sofort wirksam, auch wenn das Telefon ausgeschaltet ist; in diesem Fall ist das Senden einer SMS Pflicht.

8.7. Sowohl bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags als auch bei Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug sofort zurückzugeben; der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug sowohl unmittelbar als auch durch Mittelspersonen zurückzuholen, mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, jeden Raum zu betreten, in dem sich das Fahrzeug befindet, und es in Besitz zu nehmen, AUCH UNTER EINSATZ EIGENER MITTEL ZU SEINER RÜCKHOLUNG.

8.8. Der Vertrag gilt von Rechts wegen als gekündigt, ohne dass eine Inverzugsetzung oder eine vorherige Formalität erforderlich ist (Auflösungsklausel, rum. pact comisoriu); der Vermieter kann das Fahrzeug sofort aus dem Besitz des Kunden oder eines Dritten nehmen, unabhängig davon, wo es sich befindet (die Zustimmung des Kunden zum Betreten seines Eigentums oder der von ihm oder seinen Beauftragten genutzten Räume durch die Bevollmächtigten des Vermieters zur Rückholung des Fahrzeugs wird vermutet), AUCH UNTER EINSATZ EIGENER MITTEL ZUR RÜCKHOLUNG DER SACHE, in folgenden Fällen:

  • a) Auflösung, Liquidation, Umstrukturierung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden;
  • b) Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Kunden oder seine Vertreter;
  • c) Tod des Kunden oder Verlust seiner Geschäftsfähigkeit;
  • d) Nichteinhaltung der wesentlichen Bestimmungen (Kapitel 2, Art. 3.18, Kapitel 5, Kapitel 6, Kapitel 7, Art. 8.2), die die Parteien mit dem Abschluss dieses Vertrags vereinbart haben;
  • e) Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und/oder anderer mit dem Fahren unvereinbarer Substanzen sowie infolge der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Ausübung einer rechtswidrigen Tätigkeit, in die das gemietete Fahrzeug in irgendeiner Weise verwickelt ist, sowie in den in Art. 2.10, 2.11, 2.15, 2.16 geregelten Fällen.

8.9. Bei Kündigung des Vertrags oder seiner vorzeitigen Beendigung aus Verschulden des Kunden ist der Vermieter berechtigt, als Schadenersatz neben der vom Kunden geleisteten Kaution auch die bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Vertrag gezahlten Beträge vollständig einzubehalten, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie eingezogen wurden, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Pflichten des Kunden berührt / einschränkt / mindert.

 

9. Stornierungs- und Zahlungsbedingungen

9.1. Die Gutscheine sind übertragbar und 12 Monate gültig; sie können für den Kauf aller vom Vermieter erbrachten Mietleistungen verwendet werden, solange der Kunde die geltenden Bedingungen erfüllt.

9.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Chargeback-Verfahren (Rückbuchung) der Bank NICHT zu nutzen (auf dieses Recht/diesen Vorteil zu verzichten), um die mit der Karte für die Miete, die Zusatzleistungen oder die Kaution getätigten Beträge ganz oder teilweise zurückzubuchen. Ist er mit den eingezogenen Beträgen nicht einverstanden, benachrichtigt er den Vermieter zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit; gelingt keine Einigung, wenden sich die Parteien an die zuständigen Gerichte. Soweit der Kunde ungerechtfertigt eine Rückbuchung (Chargeback) veranlasst, übernimmt er alle Kosten, die sich aus dem Nutzungsausfall des Betrags ergeben, die gesetzlichen Zinsen usw. sowie die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro.

9.3. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der sicheren Speicherung der Kartendaten und mit deren Verwendung durch den Vermieter, NUR nach vorheriger Mitteilung (jedoch ohne dass vorher eine Zustimmung eingeholt werden muss), zur Einziehung der Beträge aus Schäden, die während des Mietzeitraums entstanden sind, einschließlich der nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellten, Bußgeldern, fehlendem Kraftstoff, Vertragsstrafen und allen anderen nach diesem Vertrag geschuldeten Beträgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Vermieter die bei der Abholung des Fahrzeugs als Kaution eingezogenen oder vorautorisierten Beträge zur Deckung aller vom Kunden geschuldeten und/oder nicht fristgerecht gezahlten Beträge gemäß dem Vertrag verwendet.

9.4. Bei Online- oder Vorauszahlung der Mietleistungen erfolgt die Erstattung bei Stornierung der Buchung durch die Ausstellung eines Gutscheins durch den Vermieter in Höhe der eingezogenen Beträge, gültig 12 Monate. Im Voraus gezahlte Geldbeträge werden nicht erstattet.

 

10. Einverständnis zur nachträglichen Belastung der Bankkarte

10.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, nachträglich von der Bankkarte des Kunden einzuziehen: Vertragsstrafen, Gebühren, am Fahrzeug entstandene Schäden, fehlenden Kraftstoff, Bußgelder.

10.2. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags hat der KUNDE alle Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags zur Kenntnis genommen und erklärt sein Einverständnis, dass der Vermieter innerhalb von 1 Jahr nach Unterzeichnung des Mietvertrags nachträglich alle im Mietvertrag vorgesehenen Beträge von seiner Bankkarte einziehen kann, jedoch nur in den Fällen, in denen diese Beträge in strikter Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen geschuldet sind.

10.3. Zur Einziehung der aufgrund des Mietvertrags geschuldeten Beträge verpflichtet sich der Kunde, die Karte vorzulegen, auf der die Kaution vorautorisiert/eingezogen wurde, die Transaktion zu autorisieren und alle für den Abschluss der Zahlung erforderlichen Schritte zu unternehmen sowie eine neue Karte vorzulegen und die erforderlichen Schritte für die Einziehung der geschuldeten Beträge durch den Vermieter zu unternehmen, falls er die ursprüngliche Karte verliert, diese beschädigt ist oder aus irgendeinem Grund nicht mehr verwendet werden kann. Bei Verletzung der Pflichten aus Art. 10.2 und 10.3 erklärt sich der Kunde bereit, als Schadenersatz einen Betrag von 5000 Euro zu zahlen.

10.4. Die nachträglich belasteten oder infolge der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen durch den KUNDEN einbehaltenen Beträge werden vom Vermieter als Vertragsstrafen/Entschädigungen erhoben.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Kunde gerät für alle im Vertrag übernommenen und nicht fristgerecht erfüllten Pflichten von Rechts wegen in Verzug.

11.2. Der Vertrag unterliegt rumänischem Recht. Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, wird zunächst gütlich beigelegt, und nur wenn dies scheitert, wenden sich die Parteien an die zuständigen Gerichte in Bukarest.

11.3. Bei jeder Streitigkeit dient dieser Vertrag als Beweis.

11.4. Der Kunde erklärt ausdrücklich, zur Kenntnis genommen zu haben, dass seine personenbezogenen Daten vom Vermieter zum Zweck des Abschlusses, der Durchführung, der Änderung und der Beendigung dieses Vertrags gemäß der Datenschutzerklärung des Vermieters verwendet werden und dass das Fahrzeug, das Gegenstand dieses Vertrags ist, jederzeit mit technischen Mitteln oder durch vom Vermieter beauftragte Personen verfolgt und geortet werden kann.

11.5. Die Parteien erklären, dass sie die oben genannten Bedingungen gelesen haben, verstehen und ihnen zustimmen und dass keine der obigen Bestimmungen eine ungewöhnliche Klausel darstellt. Der Kunde erklärt, mindestens eine der Sprachen zu verstehen, in denen dieser Vertrag abgefasst ist. Die rumänische Fassung ist maßgeblich.

 

12. Fehler bei Preisen, Verfügbarkeit und Buchungen

12.1. Der Vermieter bemüht sich sicherzustellen, dass alle auf seiner Website und auf den Plattformen, über die Buchungen erfolgen (einschließlich Car-Rentals.ro), angezeigten Informationen, einschließlich der Mietpreise, der Verfügbarkeit der Fahrzeuge, der Buchungsbedingungen und etwaiger Zusatzkosten, korrekt und aktuell sind.

12.2. Dennoch kann es vorkommen, dass bestimmte Preise, Informationen zu Fahrzeugen oder Angaben zur Verfügbarkeit aufgrund eines technischen, menschlichen oder Systemfehlers oder einer verspäteten Aktualisierung falsch angezeigt werden.

12.3. Wird ein Fahrzeug mit einem falschen Preis angezeigt oder erscheint es irrtümlich als verfügbar, behält sich der Vermieter das Recht vor, jede auf der Grundlage dieser Informationen vorgenommene Buchung zu stornieren, zu ändern oder abzulehnen, unabhängig davon, ob die Buchung automatisch bestätigt wurde oder nicht.

12.4. Hat der Kunde bereits eine Vorauszahlung, eine Kaution oder einen anderen Betrag im Zusammenhang mit der Buchung geleistet und kann die Buchung aufgrund eines solchen Fehlers nicht erfüllt werden, wird der gezahlte Betrag schnellstmöglich vollständig erstattet.

12.5. Das Übermitteln einer Buchungsanfrage oder der Abschluss einer Online-Buchung stellt nicht automatisch einen verbindlichen Mietvertrag dar. Der Mietvertrag gilt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter und/oder mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bzw. mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden als geschlossen.

12.6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Kunden ein ähnliches Fahrzeug oder eine verfügbare Alternative anzubieten, wenn das ursprünglich gewählte Fahrzeug aus objektiven, technischen, betrieblichen oder Verfügbarkeitsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann.